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   VerfGH Berlin, 29.11.2011 - VerfGH 41/09   

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https://dejure.org/2011,45523
VerfGH Berlin, 29.11.2011 - VerfGH 41/09 (https://dejure.org/2011,45523)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 29.11.2011 - VerfGH 41/09 (https://dejure.org/2011,45523)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 29. November 2011 - VerfGH 41/09 (https://dejure.org/2011,45523)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 13/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs iSv

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.11.2011 - VerfGH 41/09
    Willkür liegt danach vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise verkannt wird (Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 15; 22. September 2009 - VerfGH 170/07 - Rn. 18 und 1. Juni 2010 - VerfGH 13/10 - Rn. 29; st. Rspr.).

    Mit der vorliegenden Entscheidung wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 17. Februar 2009 gegenstandslos (vgl. Beschluss vom 1. Juni 2010 - VerfGH 13/10 - Rn. 37).

  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07

    Verfassungsbeschwerde: Fachgerichtliche Auffassung zur Unwirksamkeit der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.11.2011 - VerfGH 41/09
    Willkür liegt danach vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise verkannt wird (Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 15; 22. September 2009 - VerfGH 170/07 - Rn. 18 und 1. Juni 2010 - VerfGH 13/10 - Rn. 29; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09

    Wegen unzureichender Substantiierung und aus Gründen materieller Subsidiarität

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.11.2011 - VerfGH 41/09
    Denn sie lassen allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die Selbstkorrektur der Fachgerichte unterbleibt; dabei ist unerheblich, auf welche Begründung der Beschwerdeführer die behauptete Grundrechtsverletzung durch den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss stützt (Beschluss vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 13; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 111/00

    Landgerichtliche Auferlegung der Darlegungs- und Beweislast auf den Mieter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.11.2011 - VerfGH 41/09
    Willkür liegt danach vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise verkannt wird (Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 15; 22. September 2009 - VerfGH 170/07 - Rn. 18 und 1. Juni 2010 - VerfGH 13/10 - Rn. 29; st. Rspr.).
  • VerfGH Thüringen, 30.09.2015 - VerfGH 20/13

    Verfassungsbeschwerde, Thüringer Spielhallengesetz

    Der Grundsatz der Subsidiarität entfaltet sich auch im Fall der Rechtssatzverfassungsbeschwerde, um die notwendige vorherige Klärung der tatsächlichen und einfachrechtlichen Fragen durch die allgemein zuständigen Gerichte zu sichern (st. Rspr. des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 2011 - VerfGH 41/09 -, und vom 28. September 2010 - VerfGH 27/09; st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts zur vergleichbaren Situation auf Bundesebene entwickelt seit BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1951 - 1 BvR 41/51 -, BVerfGE 1, 12 f.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1988 - 1 BvR 1561/82 -, BVerGE 77, 381, 401).
  • VerfGH Thüringen, 03.07.2019 - VerfGH 20/14

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt wegen Verletzung

    Ein solches Vorbringen hätte jedoch zunächst im Wege der Anhörungsrüge nach § 321a ZPO geltend gemacht werden müssen (ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011, - VerfGH 41/09, 42/09, 43/09 und 48/09 -, Seite 6 des amtlichen Umdrucks; ThürVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2017 - VerfGH 52/16 -, juris Rn. 32).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 49/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

    Beschlüsse, die eine Anhörungsrüge zurückweisen, sind regelmäßig nicht mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbar (vgl. Beschluss vom 29. November 2011 - VerfGH 41/09 - Rn. 12 - m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 114/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    Schlechthin unhaltbar und deshalb objektiv willkürlich ist eine Entscheidung nur, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt vertretbar erscheint und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. Beschluss vom 29. November 2011 - VerfGH 41/09 - Rn. 14; st. Rspr.).
  • VerfGH Thüringen, 18.12.2012 - VerfGH 18/11

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde vor Entscheidung über die

    Eine Ausnahme gilt nur, wenn dem Beschwerdeführer im Hinblick auf diese behaupteten Grundrechtsverletzungen die vorherige Einlegung der Anhörungsrüge nicht zumutbar war (ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - VerfGH 41/09 u. a.; Beschlüsse vom 15. November 2006 - VerfGH 36/05 - und vom 6. Juli 2006 - VerfGH 35/05).
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